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Mitteilung zur Visumbefreiung für Staatsangehörige aus Deutschland und anderen fünf Ländern, deren Frist und Voraussetzung
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Staatsangehörigen der oben genannten Staaten die Visumpflicht bleibt, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie(Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen.
Telefon: +49 (30) 979920 000
E-Mail: berlincenter@visaforchina.org