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(1) Reisepass
Original Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten ab Antragstellung und 2 freien Seiten für Visa. Eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten. Falls es im Pass separate Seiten für Foto und persönliche Daten gibt, sind jeweils Kopien dieser Seiten vorzulegen.
(2) Visa-Antragsformular und farbiges Passbild
Ein vollständig ausgefülltes Visa-Antragsformular und ein aktuelles farbiges Passbild (ohne Kopfbedeckung, von vorn) mit weißem Hintergrund (Größe: 48mm x 33mm). Link zu den Anforderungen. Das Passbild ist auf das Visa-Antragsformular aufzukleben.
Sie können es online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Ist der/die Antragsteller/in jünger als 18 Jahre,muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten(Vater,Mutter oder Betreuer/in)vorliegen.Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht,ist dies bei Antragstellung zu bestätigen. Denken Sie bitte daran, bei der Beantragung des Visums ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mitzubringen. Bitte laden Sie die Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland herunter, lesen Sie sich diese sorgfältig durch und unterschreiben Sie diese anschliessend. Diese Einwilligungserklärung ist ein notwendiges Dokument für Ihren Antrag.
(3) Nachweis der Aufenthaltserlaubnis (gilt für alle Antragsteller, die ein Visum in einem Land beantragen, dessen Staatsangehörige sie nicht sind)
Wenn Sie ein Visum in einem Land beantragen, dessen Staatsangehöriger Sie nicht sind, müssen Sie Original und Kopie entsprechend gültiger Aufenthaltsdokumente, eine Arbeits- oder Studienerlaubnis oder andere gültige Unterlagen vorlegen, die von den jeweils zuständigen Behörden des Landes, in dem sich das Center befindet, ausgestellt wurden und den Antragsteller zu einem Aufenthalt berechtigen.
(4) Eine oder zwei Kopien des früheren chinesischen Visums (falls vorhanden).
(5) Kopien vorheriger chinesischer Reisepässe oder vorheriger chinesischer Visa .
Sollten Auslandschinesen zum ersten Mal ein chinesisches Visum beantragen, sind das Original des letzten chinesischen Reisepasses und eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten vorzulegen.Wenn Sie keine Kopien vorheriger chinesischer Reisepässe oder vorheriger chinesischer Visa vorhand haben, dann bitte mitbringen Sie die Kopien von Ihre Einbürgerungsurkunde.
Sollten Sie vorher bereits chinesische Visa erhalten haben und ein chinesisches Visum mit einem neuen ausländischen Reisepass beantragen, der keine chinesischen Visa enthält, sollten Sie dementsprechend eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten des alten ausländischen Reisepasses vorlegen. Falls es im Pass separate Seiten für Foto und persönliche Daten gibt, sind jeweils Kopien dieser Seiten vorzulegen. Eine Kopie des darin enthaltenen chinesischen Visums ist ebenfalls vorzulegen. (Falls Ihr Name im aktuellen Reisepass von Ihrem Namen im alten Reisepass abweicht, ist ein offizielles Dokument über die Namensänderung vorzulegen.)
Ein offizielles Einladungsschreiben einer zuständigen Institution oder Person aus China. Das Einladungsschreiben muss folgende Informationen enthalten:
(1) persönliche Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer)
(2) Angaben zur geplanten Reise (Reisezweck, Zeitraum, Reiseziel(e), Beziehung des Antragstellers zur einladenden Person/Institution, Auskunft über jegliche finanzielle Unterstützung während des Aufenthalts in China)
(3) Informationen über die einladende Person/Institution (vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer, Stempel und Unterschrift der einladenden Person/Institution oder eines gesetzlichen Vertreters)
(1) Das Einladungsschreiben kann als Fax, Kopie oder Ausdruck eingereicht werden. Mitarbeiter des Konsulates können vom Antragsteller verlangen, das Einladungsschreiben als Original vorzulegen. Dem Einladungsschreiben chinesischer Bürger ist eine beidseitige Kopie des Personalausweises (ID) beizufügen (gilt für alle, die ein F, M, L, Q1- oder Q2-Visum beantragen).
(2) Mitarbeiter des Konsulates können den Antragsteller auffordern, zusätzliche Dokumente vorzulegen oder zu einem Gespräch im Konsulat zu erscheinen.
(3) Je nach Sachlage entscheidet das Konsulat, ob ein Visum ausgestellt wird. Darüber hinaus wird über die Gültigkeit, Anzahl der Einreisen und Aufenthaltsdauer entschieden.