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Hinweis zur Visumbefreiung
China hat beschlossen, vom 30. November 2024 bis zum 31. Dezember 2025 eine einseitige visumfreie Regelung für normale Passinhaber aus 38 Ländern einzuführen:
Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Spanien, Malaysia, Schweiz, Irland, Ungarn, Österreich, Belgien, Luxemburg, Neuseeland, Australien, Polen, Portugal, Griechenland, Zypern, Slowenien, Slowakei, Norwegen, Finnland, Dänemark, Island, Andorra , Monaco, Liechtenstein, Südkorea, Thailand, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Malta, Estland, Lettland, Japan. Die Staatsangehörigen mit einem gültigen gewöhnlichen Reisepass (nicht amtliche Pässe) aus diesen Ländern können für geschäftliche oder touristische Zwecke, Familien- und Freundbesuch, Austauschbesuch sowie Transit für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tage visumfrei in China einreisen. Personen, die nicht die Voraussetzungen für die visumfreie Einreise erfüllen, müssen weiterhin vor der Einreise nach China ein Visum beantragen.
Für weitere Informationen oder Beratung zu relevanten Richtlinien zur Visumbefreiung entnehmen Sie bitte Häufig gestellte Fragen zur vorübergehenden Befreiung von der Visumspflicht, oder rufen Sie bitte die Service-Hotline der Einwanderungsbehörden in Großstädten an.
Beijing: 0086-10-12367
Shanghai: 0086-21-12367
Guangdong: 0086-20-12367
CVSC Team
22.11.2024