Zu legalisieren sind zivile oder geschäftliche Dokumente / Urkunden, die von österreichischen Justizbehörden, Regierungsinstitutionen, Firmen/Unternehmen, Sozialvereinen, Zivilorganisationen, Notaren, o.ä. ausgestellt worden sind und in der Volksrepublik China anzuwenden sind. Der Antragsteller/die Antragstellerin soll bei den meisten Fällen den nachstehenden Schritten folgen:
1、Prozeß zur konsularischen Legalisation
1) Beglaubigung beim örtlichen Notar
2) Beglaubigung bei einem Landesgericht
3) Beglaubigung beim österreichischen Außenministerium
4) Die Dokumente / Urkunden sind beim Chinese Visa Application Service Center einzureichen.
5)Vereinbaren Sie zur Legalisation einen Termin online auf der Home Page des Chinese Visa Application Service Centers. Zum Termin klicken Siehier.
Um eine beglaubigte Übersetzung anfertigen zu lassen, kontaktieren Sie bitte selbst einen gerichtlich zertifizierten Übersetzer oder Dolmetscher. Das Chinese Visa Application Service Center akzeptiert nur notariell beglaubigte Dokumente, die schließlich von dem österreichischen Außenministerium beglaubigt sind.
2、Unterlagen
(1)Füllen Sie das Antragsformular zur konsularischen Legalisation wahrheitsgemäß und vollständig aus.Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift des Antragstellers im Antragsformular die Originalunterschrift sein muss
(2)Original und Fotokopie von allen Seiten des vom österreichischen Außenministerium beglaubigten Dokuments
(3)Kopie des Ausweises des Antragstellers (Reisepass oder Personalausweis.). Für geschäftliche Zwecke muss ein Identitätsnachweis eines gesetzlichen Vertreters der betreffenden juristischen Person vorgelegt werden.
3、Bearbeitungszeit und Gebühren
Bearbeitungszeit:
Wegen der COVID-19 Pandemie dauert die normale Bearbeitung ca. eine Woche. Der genaue Termin zur Abholung wird bei der Einreichung bekannt gegeben. Ein Versandservice ist im Moment nicht verfügbar. Die Einreichung Ihrer Legalisationsanträge ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Klick auf "Legalisierung" in der Auswahl "Quick Access" auf der Homepage des Chinese Visa Centers.
4、Wichtige Hinweise
(1)In Übereinstimmung mit der internationalen Praxis und den einschlägigen Bestimmungen Chinas werden nur die Unterschrift und das Siegel der zuständigen Beamten des österreichischen Außenministeriums überprüft. Die chinesische Botschaft haftet nicht für den Inhalt des beglaubigten Dokuments bzw. der beglaubigten Urkunde.
(2)Die Antragsteller dürfen die vom Notar, vom Landesgericht und vom Außenministerium beglaubigten und von der chinesischen Botschaft in Österreich legalisierten Dokumente nicht manipulieren oder verändern. Die sich daraus ergebenden Probleme und rechtlichen Verbindlichkeiten liegen in der Verantwortung des Antragstellers.
(3)Wenn das notariell beglaubigte Dokument in zwei oder mehreren verschiedene Sprachen zusammen gebunden ist, muss für jede Sprachversion separat eine Legalisierung beantragt werden. Alle im Dokument gebundenen Sprachversionen müssen ohne Abzug zur Legalisierung beantragt werden.