1. Ab 24.08.2022 dürfen alle Inhaber eines gültigen APEC-Business-Travel-Cards sowie einer gültigen chinesischen Studienaufenthaltserlaubnis nach China einreisen, ohne einschlägiges Visum erneut beantragen zu müssen.
2.Ausländische Studierende, die langfristiges Studium in China vorhaben, können mit einem von einer chinesischen Universität ausgestellten Formular ,,Visa Application for Study in China” (JW201 oder JW202), einem Zulassungsschreiben oder einer Bescheinigung zur Wiederaufnahme des Studiums in China bei Chinese Visa Applicaiton Service Center (CVASC) in Wien ein Studienvisum beantragen. Dafür sind das Original sowie die Fotokopie der oben genannten Unterlagen einzureichen. Die Familienangehörigen (Eltern, Kinder unter 18 Jahren, Ehepartner sowie die Eltern des Ehepartners) der Studierenden, dürfen ein Familienzusammenführungs- oder Besuchervisum beantragen.