Mitteilung über die Fortsetzung der Befreiung der Antragsteller auf chinesische Visa von der Pflicht zur Erfassung der Fingerabdrücke
Bis einschließlich 31. Dezember 2024 befreit die chinesische Botschaft in Österreich gemäß dem Arbeitsplan die Antragsteller, die chinesische Visa vom Handel(M), Tourismus(L), kurzfristiger Familienbesuch (Q2), Transit(G) und Crew(C) mit einmaliger oder zweimaliger Einreise beantragen, von der Pflicht zur Erfassung der Fingerabdrücke.