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Mitteilung über die Ausweitung des Anwendungsbereichs und die Verlängerung der Frist für die Befreiung von der Abgabe von Fingerabdrücken bei Visumbeantragung
Mitteilung über die Ausweitung des Anwendungsbereichs und die Verlängerung der Frist für die Befreiung von der Abgabe von Fingerabdrücken bei Visumbeantragung
Um die Visumantragstellung weiter zu erleichtern, werden ab dem 2. September 2024 bis zum 31. Dezember 2025 für alle Antragsteller, die ein Kurzzeitvisum für eine einmalige oder zweimalige Einreise (Aufenhaltsdauer innerhalb 180 Tagen), von der Pflicht zur Erfassung der Fingerabdrücken befreit.